Rechtsprechung
   BAG, 10.11.1966 - 2 AZR 410/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1056
BAG, 10.11.1966 - 2 AZR 410/65 (https://dejure.org/1966,1056)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1966 - 2 AZR 410/65 (https://dejure.org/1966,1056)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1966 - 2 AZR 410/65 (https://dejure.org/1966,1056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 647
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.09.1996 - VIII ZB 28/96

    Form der Entscheidung über die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    cc) Sowohl unter prozessualem als auch unter materiell rechtlichem Blickwinkel ist daher das "Zwischenurteil" trotz seiner unschädlichen anderslautenden Bezeichnung durch das Landgericht als ein der Berufung unterworfenes Teilendurteil (§ 511 ZPO) zu verstehen (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1961 - VIII ZR 28/60 = LM Nr. 3 zu § 275 a.F. ZPO unter II, BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - KZR 2/93 = NJW 1994, 1651 unter I, BAG NJW 1967, 647 f, Stein/Jonas/Leipold aaO., § 303 Rdnr. 5 Fn. 14).

    Dies ist auch deshalb gerechtfertigt, weil das Landgericht selbst von der Rechtsmittelfähigkeit seiner Entscheidung ausgegangen ist, also offenbar ein berufungsfähiges Urteil erlassen wollte (vgl. BAG NJW 1967, 647).

  • BGH, 14.05.1987 - III ZR 267/85

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Vergleichs über Notargebühren

    Das angefochtene Urteil ist kein Zwischenurteil im Sinne des § 303 ZPO, sondern ein der Revision zugängliches Endurteil (vgl. auch BGH Urteil vom 21. Januar 1961 - VIII ZR 28/60 = BGHWarn 1961 Nr. 17 = LM ZPO § 275 Nr. 3; BAG NJW 1967, 647).
  • BSG, 16.12.1976 - 10 RVs 1/76

    Zwischenurteil - anfechtbares Teilurteil

    Eine als Zwischenurteil bezeichnete und als solches nicht selbständig anfechtbare Entscheidung kann in ein selbständig anfechtbares Teilurteil umgedeutet werden, wenn dies ihrem sachlichen Gehalt entspricht und die Bezeichnung als Zwischenurteil lediglich als Fehlgreifen im Ausdruck aufzufassen ist (Anschluß an BGH 1961-01-25 VIII ZR 28/60 = LM Nr. 3 zu § 275 ZPO; BAG 1966-11-10 2 AZR 410/65 = AP Nr. 1 zu § 275 ZPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht